AGBs

1. Angebote

Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Die dem Angebot evtl. beigefügten Anlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind - soweit nicht anderes vereinbart wird - nur angenähert maßgebend.

2. Aufträge

Aufträge sind nur bindend, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt werden. Auf Abruf erteilte Aufträge sind innerhalb eines halben Jahres abzurufen. Anderslautende Bedingungen des Bestellers sind auch bei Fehlern eines ausdrücklichen Widerspruchs dagegen für den Verkäufer nicht bindend. Bei Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in vollem Umfange als allein maßgebend an.

3. Preise

Preise gelten frei Haus ab einem Bestellwert von € 100,00 , einschließlich Verpackung. Sie beruhen auf den zur Zeit der Bestellung herrschenden Kostenfaktoren. Eine Änderung der Preise bei wesentlicher Änderung der Kostenfaktoren bis zur Lieferung bleibt vorbehalten.
Auf  Wunsch des Bestellers speziell angefertigte Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
Ersatzteillieferungen erfolgen ausschließlich Porto und Verpackung.

4. Lieferzeiten

Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen, Materialmangel berechtigen den Verkäufer, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.
Bei Überschreitung der Lieferzeit durch den Verkäufer muss der Besteller dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit gemeldet ist. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.

5. Gefahrenübergang

Sobald die Ware unser Werk verlässt oder die Versandbereitschaft dem Besteller angezeigt worden ist, geht die Gefahr auf den Besitzer über. Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen, bzw. abgeholt werden. Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als „ab Werk“ geliefert zu betrachten.

 6. Mängelhaftung

Für die Dauer von 24 Monaten vom Gefahrenübergang an leisten wir Ersatz für Sachmängel, die auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Für vom Fremdlieferanten bezogenes Material wird die Gewährleistung nur im Rahmen der dem Verkäufer von diesem Lieferanten gewährten Garantie übernommen. Wied ein gewährleistungspflichtiger Mangel festgestellt, muss dieser ohne Verzug mit entsprechender Begründung schriftlich bei dem Verkäufer geltend gemacht werden. Schadhafte Teile sind unverzüglich und kostenlos zur Prüfung einzusenden. Bei berechtigten Mängelrügen werden die Teile nach unserer Wahl repariert und kostenfrei zurückgesandt. Die Gefahr des Unterganges bei der Ein- und Rücksendung auszutauschender Teile geht jedoch zu Lasten des Bestellers.

Weitere Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, insbesondere Ein- und Ausbaukosten sind ausgeschlossen. Ebenso bleiben natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Veränderungen vom Endverbraucher oder von unbefugter Seite an dem Liefergegenstand vorgenommen werden oder wenn Ersatz durch Teile fremden Ursprungs vorgenommen wird.

7. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen sind, sofern nicht anders vereinbart: Vorauskasse für Privatkunden.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche. Bei Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang tritt der Besteller hiermit seine Forderung gegen den Erwerber an uns ab.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Firmensitz des Lieferanten. Gerichtsstand ist das für den Lieferanten zuständige Gericht. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

10. Teilunwirksamkeit

Auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte bleibt der Vertrag in seinen übrigen Teilen verbindlich.